Seit dem 1. Juli 2011 sind in Deutschland gemäß Steuervereinfachungsgesetz 2011, mit dem die Richtlinie 2010/45/EU umgesetzt wurde, elektronische Rechnungen und klassische Papierrechnungen durch Änderung des § 14 des Umsatzsteuergesetzes gleichgestellt.
Dies ermöglicht uns Ihnen Ihre Rechnungen papierlos und umweltfreundlich per E-Mail zu senden.
Wenn Sie Ihre Rechnungen künftig per E-Mail erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an:
Frank Kirschstein
Buchhaltung
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